Sie sind hier: Wettbewerbe X. Klavierwettbewerb 2013  
 WETTBEWERBE
XI. Klavierwettbewerb 2017
X. Klavierwettbewerb 2013
IX. Klavierwettbewerb 2009
VIII. Klavierwettbewerb 2006
VII. Klavierwettbewerb 2002

TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2013
 

Der Wettbewerb steht Pianisten aller Nationalitäten ab Jahrgang 1983 offen.

Das Anmeldeformular ist in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen und mit normaler Post (bitte nicht per Einschreiben) an die Chopin-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Kasinostrasse 3, D-64293 Darmstadt zu senden. Diese vollständige schriftliche Anmeldung muss spätestens bis zum 1. Juni 2013 bei der Chopin-Gesellschaft vorliegen, zusammen mit folgenden Unterlagen :

Download Anmeldeformular [44 KB]

Geburtsurkunde oder Pass (Fotokopie)

Lebenslauf (max. 1 Seite DIN A4) mit Angaben über die wichtigsten künstlerischen Tätigkeiten, Preise, Auszeichnungen etc.

Zeugnisse der musikalischen Ausbildung (Fotokopien)

2 Referenzen mit Kontaktdaten (z.B. Ihr Lehrer/Professor und ein international anerkannter Pianist/Pädagoge/Musiker)

2 neuere Portraitfotos mit Namen auf der Rückseite

Quittung der Einschreibgebühr von €100, netto, d.h. spesenfrei für den Empfänger, mit dem Namen des Kandidaten und dem Vermerk „Wettbewerb 2013“ auf folgendes Konto der Chopin-Gesellschaft:

Sparkasse Darmstadt
Konto-Nr. 601 934
BLZ 508 501 50
IBAN: DE97 5085 0150 0000 6019 34 (22 Ziffern)
BIC - SWIFT CODE: HELA DEF 1 DAS

Unvollständige Unterlagen werden nicht akzeptiert.

Eine Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung der Kandidaten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Eine Bestätigung der Zulassung wird bis zum 30. Juni 2013 per e-Mail erfolgen. Kandidaten, die nicht zugelassen werden, erhalten die volle Einschreibgebühr zurück. Teilnehmer, die vom Wettbewerb zurücktreten, gleich aus welchen Gründen oder zu welchem Zeitpunkt, werden ausdrücklich gebeten, dies der Chopin-Gesellschaft mitzuteilen. Die Einschreibgebühr kann jedoch leider nicht mehr erstattet werden.

Die Teilnehmer übertragen der Chopin-Gesellschaft die Rechte an den Stücken, die sie während des Wettbewerbs oder des Preisträgerkonzerts aufführen, für Tonaufzeichnungen, Kopien in jedweder Technik und für Wiedergabe im Radio oder Fernsehen und Verbreitung im Internet.

Preisträger, die nicht am Preisträgerkonzert teilnehmen, verlieren ihren Anspruch auf das Preisgeld. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzuweisen.

Die Jury setzt sich aus international bedeutenden Musikern des In- und Auslandes zusammen. Sie wird von der Chopin-Gesellschaft eingeladen. Die Jury bewertet die Leistungen der Teilnehmer nach einem Punktesystem. Ihre Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

Die Chopin-Gesellschaft stellt allen Teilnehmern Klaviere oder Flügel zum Üben zur Verfügung.

Kandidaten haben selber für ihre Unterkunft zu sorgen. Die Chopin-Gesellschaft kann bei der Vermittlung von Unterkünften behilflich sein. Leider können nur einige wenige Privatquartiere für Härtefälle angeboten werden.

zurück